Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand und Leistungsmodelle

  1. Definition „Fertige Audiostunde“ (PFH):
    Die Abrechnungsbasis für alle Leistungen ist die „fertige Audiostunde“. Eine fertige Audiostunde entspricht einer Textmenge von ca. 25 bis 30 Normseiten (definiert als 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen pro Seite). Die finale Audiostunde umfasst die Aufnahme, das Editing und das Mastering durch den Sprecher.
    1. Leistungsumfang und Vergütungsmodelle:
    2. Der Auftraggeber kann zwischen drei Modellen wählen:
  • Fixpreis (Buy-out): Honorierung mit 300,00 € (netto) pro fertiger Audiostunde. Mit vollständiger Zahlung gehen die vereinbarten Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über. Marketing und Vertrieb liegen allein beim Auftraggeber.
  • Royalty Share + (RS+): Reduziertes Produktionshonorar von 200,00 € (netto) pro fertiger Audiostunde zzgl. einer Beteiligung des Sprechers an den Netto-Erlösen in Höhe von 50 %.
  • Royalty Share (RS): Der Sprecher erbringt die Produktionsleistung ohne Vorab-Honorar gegen eine Beteiligung an den Netto-Erlösen in Höhe von 50 %.

3. Exklusiv-Zeitraum und Flexibilität (RS & RS+)

  • 12 Monate beim Modell Royalty Share + (RS+)
  • 24 Monate beim Modell Royalty Share (RS)

Möchte der Auftraggeber das Werk vor Ablauf dieses Zeitraums auf Drittplattformen (z. B. Audible, Spotify) vertreiben, steht es ihm frei, die Exklusivität jederzeit durch Nachzahlung der Differenz zum regulären Fixpreis (300 € PFH) abzulösen. Mit dieser Ausgleichszahlung gehen die vollen, nicht-exklusiven Nutzungsrechte sofort auf den Auftraggeber über.

§ 2 Vertragsschluss und Ablauf

  1. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Sprecher den Auftrag nach Sichtung des Manuskripts und Klärung des Modells (PFH, RS oder RS+) schriftlich (E-Mail ausreichend) bestätigt.
  2. Der Sprecher behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen oder nicht zum Portfolio des Verlags passen.
  3. Änderungen am Auftrag nach Vertragsschluss bedürfen der Textform.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt das Manuskript in digitaler, gut lesbarer Form (z. B. PDF oder Word) zur Verfügung.
  2. Besondere Anforderungen an die Aussprache (z. B. bei Eigennamen, Fachbegriffen oder Fremdsprachen) müssen dem Sprecher vor Beginn der Aufnahme schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt dies nicht, liegt die künstlerische Interpretation im Ermessen des Sprechers.
  3. Der Auftraggeber benennt eine Kontaktperson für Rückfragen während der Produktionsphase, um Verzögerungen im Ablauf zu vermeiden.

§ 4 Abnahme und Korrekturen

Nach Lieferung der fertigen Audio-Dateien (oder Teillieferungen) verpflichtet sich der Auftraggeber, diese innerhalb von 7 Werktagen zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Produktion als abgenommen.

  • Korrekturen aufgrund von Aussprachefehlern oder Abweichungen vom Manuskript (technische Mängel) sind kostenfrei.
  • Nachträgliche Textänderungen durch den Autor oder Änderungswünsche zur künstlerischen Interpretation, die nicht vorab schriftlich fixiert wurden, sind kostenpflichtig und werden nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

§ 5 Eigenwerbung und Referenzrechte

Der Sprecher ist berechtigt, Ausschnitte der produzierten Hörbücher (bis zu einer Länge von 5 Minuten) zeitlich und örtlich unbegrenzt als Arbeitsprobe für die Eigenwerbung (z. B. auf der Webseite christian-eggert.de, in sozialen Netzwerken oder Portfolios) zu nutzen. Bei Royalty-Share-Modellen schließt dies die Nennung des Autors und die Verlinkung zum Buch im Verlagsshop ein, sofern keine berechtigten Interessen des Autors entgegenstehen.

§ 6 Bereitstellung und Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Modellen mit reduzierter oder ohne Vorabzahlung (RS/RS+) behält sich der Sprecher vor, diese Dateien mit einem akustischen Wasserzeichen zu versehen.
  2. Erst nach erfolgter Abnahme (und ggf. Zahlung der Produktionskostenpauschale) werden die finalen, unmarkierten Dateien für die Veröffentlichung freigegeben.
  3. Eine Nutzung oder Veröffentlichung der markierten Test-Dateien ist untersagt.

§ 7 Urheberrechte Dritter und Haftungsfreistellung

  1. Der Auftraggeber garantiert ausdrücklich, dass er Inhaber sämtlicher für die Vertonung und Vermarktung erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte am Manuskript ist und dass durch die Produktion des Hörbuchs keine Rechte Dritter verletzt werden.
  2. Sollten Dritte Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen oder sonstiger Rechtsverstöße gegen den Sprecher/Verlag geltend machen, die auf dem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Material basieren, stellt der Auftraggeber den Sprecher/Verlag von sämtlichen Ansprüchen, Kosten der Rechtsverteidigung und etwaigen Schadensersatzforderungen auf erstes Anfordern frei.
  3. Der Sprecher ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Vertonung des übermittelten Manuskripts zu prüfen. Besteht jedoch ein begründeter Verdacht auf eine Rechtsverletzung, ist der Sprecher berechtigt, die Produktion und/oder den Vertrieb bis zur Klärung der Sachlage einzustellen.

§ 8 Schutz vor Manipulation & Missbrauch

§ 9 Zahlungsbedingungen

  1. Honorare für Produktionskosten (z. B. bei den Modellen PFH oder RS+) werden nach Abnahme der Produktion in Rechnung gestellt.
  2. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.    
  3. Bei Projekten mit einer voraussichtlichen Produktionsdauer von mehr als 4 Wochen ist der Sprecher berechtigt, Abschlagszahlungen für bereits fertiggestellte Kapitel zu verlangen.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung der Produktionskosten verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den Audio-Dateien beim Sprecher.

§ 10 Schlussbestimmungen (Gerichtsstand & Salvatorische Klausel) 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand der Sitz des Sprechers : Christian Eggert, Chausseestrasse.130, 15518 Langewahl, Brandenburg/Deutschland.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.